Immobilienkauf wird ab 1. April billiger
Die Gebührenbefreiung für den Kauf von Immobilien tritt ab dem 1. April in Kraft. Dabei gibt es einen Freibetrag von 500.000 Euro, jedoch sind ab einem Kaufpreis von zwei Millionen Euro die vollen Gebühren zu zahlen. Diese Maßnahme ist vorerst bis zum 30. Juni 2026 gültig.
Die Entscheidung wurde am Donnerstag im Finanzausschuss des Nationalrats getroffen und soll kommende Woche im Plenum bestätigt werden. Eine Bedingung für die Gebührenbefreiung ist, dass die Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt wird und der Kaufpreis innerhalb der festgelegten Grenzen liegt. Für Beträge zwischen 500.000 Euro und zwei Millionen Euro müssen ab 500.000 die regulären Gebühren bezahlt werden. Ist der Kaufpreis höher als 2 Millionen, werden hier ab den 1. Euro die normalen Gebühren fällig.
Die Regelung tritt für Immobilienkäufe ab dem 31. März 2024 und Einreichung des Eintragungsantrags ab dem 1. Juli 2024 beim Grundbuchgericht in Kraft. Die Maßnahme ist auf zwei Jahre begrenzt und endet somit spätestens am 30. Juni 2026. Sie zielt darauf ab, die Schaffung von Eigenheimen zu fördern und wurde von verschiedenen politischen Vertretern als wichtiger Schritt zur Ankurbelung der Wirtschaft gelobt.
Die Immobilienbranche reagierte äußerst positiv auf diese Entwicklung. Gerald Gollenz, Fachverbandsobmann der Immobilientreuhänder in der WKÖ, äußerte sich erfreut über die Klarheit, die diese Maßnahme dem Markt verschafft. Er betonte die Bedeutung für potenzielle Käufer und machte darauf aufmerksam, dass bereits jetzt verbindliche Kaufangebote gemacht werden können, um von der Gebührenbefreiung profitieren zu können.